Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Leistungsangebot:
Bevel & Emboss (im Folgenden „Agentur“ genannt) bietet Webdesign-Dienstleistungen, inklusive Beratung, Gestaltung, technischer Umsetzung, Performance-Optimierung, SEO und responsiver Umsetzung, ausschließlich für Unternehmer (B2B) an. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen.
Unverbindlichkeit des Angebots:
Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots oder den Beginn der Leistungserbringung zustande.
AGB-Anerkennung:
Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
§ 2 Projektdurchführung
Arbeitsweise und Tools:
Die Agentur erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich und nutzt hierfür unter anderem moderne Design- und Entwicklungstools wie Framer, Webflow oder vergleichbare Systeme. Technische Limitationen der eingesetzten Software werden vorausgesetzt und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Freigaben und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen die Agentur, den vereinbarten Zeitplan entsprechend anzupassen und etwaige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Kommunikation:
Die Agentur informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt des Projekts und weist bei zu erwartenden oder eingetretenen Verzögerungen unverzüglich darauf hin.
§ 3 Leistungszeit und Verzögerung
Fristen:
Angaben zu Liefer- und Leistungsfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich verbindlich vereinbart.
Verzögerungen:
Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, entstehen, verlängern die Leistungsfristen angemessen. Kommt es zu einer Verzögerung von mehr als 14 Tagen, behält sich die Agentur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Abnahme
Abnahmeverfahren:
Nach Fertigstellung des Webdesigns wird dem Kunden eine Testversion zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Testversion Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung wesentlicher Mängel innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
Mängelbeseitigung:
Beanstandete Mängel werden von der Agentur zeitnah behoben. Eine erneute Abnahme erfolgt im Anschluss an die Mängelbeseitigung.
§ 5 Vergütung
Honorar:
Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Pauschalpreisen oder Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken bei der Agentur.
§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung
Rechteübertragung:
Mit der vollständigen Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Webdesign-Werken. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Quellcode:
Der Quellcode und die technische Dokumentation bleiben Eigentum der Agentur, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
Namensnennung:
Die Agentur behält sich das Recht vor, als Urheber des Designs im Impressum bzw. in Referenzlisten genannt zu werden.
§ 7 Mängelgewährleistung
Gewährleistungsfrist:
Mängelansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme schriftlich geltend gemacht werden.
Nacherfüllung:
Beanstandete Mängel wird die Agentur nach ihrer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Haftungsausschluss:
Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht in den Gewährleistungsumfang.
§ 8 Haftung und Schadensersatz
Haftungsumfang:
Die Agentur haftet unbeschränkt nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschlüsse:
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren, noch für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
Dritthaftung:
Sollte ein Dritter Ansprüche geltend machen, die aus der Nutzung von vom Kunden gelieferten Inhalten resultieren, stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen frei.
§ 9 Geheimhaltung
Vertraulichkeit:
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
Weitergabe:
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
Dauer der Geheimhaltung:
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 10 Kündigung
Ordentliche Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist während der Projektdurchführung ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages für die kündigende Partei unzumutbar ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung entfallen weitere Zahlungsverpflichtungen, soweit nicht bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten sind.
§ 11 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Schriftformerfordernis:
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 07.04.2025